
WICHTIG!! Sobald Ihr Zahnarzt oder der Schularzt anrät, den Kiefer Ihres Kindes von einem Kieferorthopäden begutachten zu lassen, werden keine Kosten mehr von einer Zusatzversicherung übernommen, außer diese wurde schon vorher abgeschlossen. Denn der Versicherungsfall ist damit eingetreten und keine Versicherung der Welt versichert einen bereits eingetretenen bzw. erkannten "Schaden". Dies gilt auch dann, wenn die Behandlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Es können immer nur zum Zeitpunkt das Abschlusses noch unbekannte "Versicherungsfälle" abgesichert werden.
In der letzten Zeit wurden immer mehr Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen von der Kasse gestrichen. Um den Schweregrad einer kieferorthopädischen Fehlstellung einstufen zu können, wurden sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen eingeführt (KIG1 bis KIG5, sehr leicht bis sehr schwer).
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch ab KIG 3 und auch dort kommen Zusatzleistungen auf Sie zu, die Ihnen von der Kasse nicht ersetzt werden.
Eine leichtere Fehlstellung (KIG 1 oder KIG 2) gilt nicht als erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung. Die Behandlung muss somit - ohne vorherigen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung - aus eigener Tasche bezahlt werden.
Wenn also die Voraussetzungen für eine zukünftige Absicherung im Falle einer möglichen kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes erfüllt sind, dann empfehlen wir den besten Zahntarif, der zur Zeit exisiert:

Falls Sie sich nur für den Fall KIG1 oder KIG2 absichern wollen (geringe bis schwache Fehlstellungen), dann können wir folgende Zahntarife empfehlen:


