

Prinzipiell gilt: bereits angeratene und begonnene Behandlungen können nicht mehr abgesichert werden. Deshalb raten wir, so früh wie möglich eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie abzuschließen. Die Versicherer nehmen es da sehr genau und bei Behandlungen, die gleich nach Ablauf der Wartezeit durchgeführt werden kann es passieren, dass eine Anzeigepflichtsverletzung untersucht wird. Dies kann so weit führen, dass die Einsicht in die Patientenakten gefordert wird, damit der Versicherer in Leistung geht.

